Die Europäische Verbandsklage – Verbraucherschutz auf EU-Ebene
Prof. Dr. Caroline Meller-Hannich, Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
18. Mai 2021
Die am 24.12.2020 in Kraft getretene Verbandsklagenrichtlinie ist das erste EU-Instrument des kollektiven Rechtsschutzes, das Verbänden eine auf Leistung („Abhilfe“) in Form von „Schadenersatz, Reparatur, Ersatzleistung, Preisminderung, Vertragsauflösung oder Erstattung des gezahlten Preises“ gerichtete Klage ermöglicht. Die Richtlinie gibt vor, dass keine weitere Klage der Verbraucherinnen und Verbraucher notwendig sein soll, damit diese von einer Abhilfeentscheidung profitieren. Daneben sind Feststellung und Unterlassung Klageziele der neuen Verbandsklage.
Vorgesehen ist eine klassische Verbandsklage. Insofern knüpft die Richtlinie an das durchaus erfolgreiche Modell der Verbandsklagen nach der Unterlassungsklagenrichtlinie an, die entfallen wird. Bei der Umsetzung haben die Mitgliedstaaten aber verhältnismäßig große Spielräume. Das trägt der sehr heterogenen Ausgangssituation in den Mitgliedstaaten Rechnung. Entscheidungen müssen etwa getroffen werden zwischen einem Opt in- und einem Opt out-System, betreffend den Kreis der klagebefugten Verbände und im Hinblick auf die Finanzierung.
In Deutschland stellt die Richtlinie auch die Zukunft der Musterfeststellungsklage in Frage. Es ist nun an den Mitgliedstaaten, die Spielräume auszunutzen, aber auch die Lücken der Richtlinie zu füllen. Ziel sollte ein effektives Verbandsklagenregime sein, welches den Bedürfnissen der Unternehmen, Verbraucherinnen und Verbraucher sowie der „Dieselklagen geschädigten“ Justiz Rechnung trägt. Die Mitgliedstaaten müssen die Richtlinie bis zum 25.12.2022 umsetzen und die Umsetzungsvorschriften ab dem 25.06.2023 anwenden.
Der Vortrag von Prof. Dr. Caroline Meller-Hannich stellt die Richtlinie vor, unternimmt eine Bewertung und widmet sich möglichen Umsetzungsalternativen.
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