Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Freunde und Unterstützer des Deutschen Autorechtstags,
bedauerlicherweise stehen wir, wie bereits im vergangenen Jahr, erneut vor der sehr schwierigen Frage, ob der anstehende Autorechtstag stattfinden soll, und wenn ja, ob als gewohnte Präsenzveranstaltung oder in alternativen Formen mittels Video oder Hybrid.
Hintergrund ist nicht nur die Tatsache, dass sich die Infektionslage nicht so schnell erholt, wie erwartet und gewünscht, sondern auch der Umstand, dass wir, anders als noch vor drei Wochen, eine Stagnation bei den Anmeldezahlen zu verzeichnen haben. Da dies bekanntermaßen unterschiedliche Gründe hat – die einen sind eher vorsichtig und ängstlich, die anderen warten die weitere Entwicklung ab – möchten wir uns heute gerne mit Ihrer Hilfe ein Bild von der Situation verschaffen und Sie um die Beantwortung einiger Fragen bitten. Wie Sie den Fragen entnehmen können, gehen wir davon aus, dass bis zum geplanten Veranstaltungsdatum 31. Mai bis 1. Juni 2021 der Lockdown zumindest für Veranstaltungen im geplanten Rahmen aufgehoben ist. Ebenso bitten wir Sie davon auszugehen, dass die Arbeitsgemeinschaft auf jeden Fall wie zuvor dafür sorgen wird, dass optimale Hygienestandards zum Schutz vor Infektionen eingehalten werden.
Hier nun die Fragen, bei denen Sie die Möglichkeit haben, vorgegebene Antworten bequem anzukreuzen, oder auch die Freitextfelder für Ihre individuelle Feststellung zu nutzen.
Vielen Dank für Ihr Mitwirken, womit Sie uns helfen, mit der anspruchsvollen Situation angemessen umzugehen und den Deutschen Autorechtstag in seiner Bedeutung und Qualität uneingeschränkt weiterführen zu können.