Umfrage der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Autorechtstag 04/2021

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Freunde und Unterstützer des Deutschen Autorechtstags,

bedauerlicherweise stehen wir, wie bereits im vergangenen Jahr, erneut vor der sehr schwierigen Frage, ob der anstehende Autorechtstag stattfinden soll, und wenn ja, ob als gewohnte Präsenzveranstaltung oder in alternativen Formen mittels Video oder Hybrid.

Hintergrund ist nicht nur die Tatsache, dass sich die Infektionslage nicht so schnell erholt, wie erwartet und gewünscht, sondern auch der Umstand, dass wir, anders als noch vor drei Wochen, eine Stagnation bei den Anmeldezahlen zu verzeichnen haben. Da dies bekanntermaßen unterschiedliche Gründe hat – die einen sind eher vorsichtig und ängstlich, die anderen warten die weitere Entwicklung ab – möchten wir uns heute gerne mit Ihrer Hilfe ein Bild von der Situation verschaffen und Sie um die Beantwortung einiger Fragen bitten. Wie Sie den Fragen entnehmen können, gehen wir davon aus, dass bis zum geplanten Veranstaltungsdatum 31. Mai bis 1. Juni 2021 der Lockdown zumindest für Veranstaltungen im geplanten Rahmen aufgehoben ist. Ebenso bitten wir Sie davon auszugehen, dass die Arbeitsgemeinschaft auf jeden Fall wie zuvor dafür sorgen wird, dass optimale Hygienestandards zum Schutz vor Infektionen eingehalten werden.

Hier nun die Fragen, bei denen Sie die Möglichkeit haben, vorgegebene Antworten bequem anzukreuzen, oder auch die Freitextfelder für Ihre individuelle Feststellung zu nutzen.

    Ich habe mich bereits für den 14. Deutschen Autorechtstag am 31. Mai und 1. Juni 2021 angemeldet und plane auch daran teilzunehmen, sofern ich nicht durch besondere Ereignisse davon abgehalten werde.

    Ich plane, mich für den 14. Deutschen Autorechtstag am 31. Mai und 1. Juni 2021 anzumelden und daran teilzunehmen, sofern ich nicht durch besondere Ereignisse davon abgehalten werde.

    Ich würde gerne am 14. Deutschen Autorechtstag am 31. Mai und 1. Juni 2021 teilnehmen, bin mir allerdings noch nicht sicher und möchte erst das weitere Infektionsgeschehen abwarten.

    Ich würde gerne am 14. Deutschen Autorechtstag teilnehmen, allerdings halte ich einen späteren Termin für geeigneter. Mein Wunschtermin wäre:

    Ich werde nicht am 14. Deutschen Autorechtstag teilnehmen, auch wenn dieser auf einen späteren Termin verschoben wird.

    Ich schätze die Gesamtsituation wie folgt ein:

    Ich möchte der Arbeitsgemeinschaft Deutschen Autorechtstag folgende Empfehlung geben:

    Vielen Dank für Ihr Mitwirken, womit Sie uns helfen, mit der anspruchsvollen Situation angemessen umzugehen und den Deutschen Autorechtstag in seiner Bedeutung und Qualität uneingeschränkt weiterführen zu können.