Aktuelle Rechtsprechung des BGH zum „Abgasskandal“

Wolfgang Ball, Vorsitzender Richter am BGH a.D.

18. August 2020

Der für das Deliktsrecht zuständige VI. Zivilsenat des BGH hat in einem Grundsatzurteil vom 25. Mai 2020 zum sogenannten Abgasskandal der Klage eines Käufers eines abgasmanipulierten Gebrauchtwagens (Kauf vom Händler) gegen den Fahrzeughersteller VW auf Schadensersatz im Wesentlichen stattgegeben. Das Berufungsgericht hatte dem Käufer Schadensersatz wegen vorsätzlich sittenwidriger Schädigung (§ 826 BGB) in Höhe des für das Fahrzeug gezahlten Kaufpreises Zug um Zug gegen dessen Übergabe und Übereignung abzüglich Nutzungswertersatz für die zurückgelegten Kilometer zugesprochen. Der BGH hat diese Entscheidung im Wesentlichen bestätigt.

Inzwischen sind – am 30. Juli 2020 – vier weitere Urteile hinzugekommen, in denen der VI. Zivilsenat einerseits seine vorausgegangene Rechtsprechung bestätigt, andererseits Grenzen der Haftung des Fahrzeugherstellers aufzeigt und wichtige, in der Praxis der Untergerichte und im juristischen Schrifttum umstrittene Detailfragen geklärt hat.

In einem Fall, in dem der Käufer einen mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung versehenen Gebrauchtwagen erst nach Bekanntwerden des sogenannten Dieselskandals gekauft hatte, hat der BGH Schadensersatzansprüche verneint.

In zwei weiteren Verfahren hat er entschieden, dass geschädigten Käufern eines vom sogenannten „Dieselskandal“ betroffenen Fahrzeugs unter dem Gesichtspunkt sogenannter „Deliktszinsen“ (§ 849 BGB) kein Anspruch auf Verzinsung des für das Fahrzeug bezahlten Kaufpreises bereits ab Kaufpreiszahlung zusteht.

Schließlich hat der BGH in einem weiteren Urteil, dessen Bedeutung über den „Dieselskandal“ hinausweist, entschieden, dass die auf den Schadensersatz anzurechnenden Nutzungsvorteile den Schadensersatzanspruch vollständig aufzehren können. Der Käufer eines abgasmanipulierten gebrauchten VW Passat 2.0 TDI, der von VW Schadensersatz in Höhe des gezahlten Kaufpreises forderte, nachdem er mit dem Fahrzeug 255.000 km zurückgelegt hatte, ging daher leer aus.

Diese für eine Vielzahl anhängiger Gerichtsverfahren maßgebenden Urteile des BGH werden beim 13. Deutschen Autorechtstag am 28./29. September 2020 im Einzelnen vorgestellt und diskutiert werden.


Mitteilung des Vorstands des Deutschen Autorechtstags vom 11. August 2020 zur Durchführung der Präsenzveranstaltung auf dem Petersberg am 28. und 29. September 2020:

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