AUTORECHTSTAG AKTUELL

Aktuelles zur Dieselkrise

RA Alexander Sievers, Juristische Zentrale des ADAC, München

2. Februar 2021

Der Diesel läuft und läuft und läuft – zumindest, was die Gerichte angeht. Tausende Klagen wurden eingereicht. Nach dem VW-Motor EA189 geht es nun um weitere VW-Motoren wie den Nachfolgemotor EA288. Dazu kommen Mercedes, Opel und neuerdings die Boombranche der Wohnmobile. Denn auch Fiat und der Tochterfirma Iveco werden Manipulationen an den Motoren vorgeworfen.

Und die Kläger fühlen Rückenwind aus Europa. Der Europäische Gerichtshof hat am 17.12.2020 ein Grundsatzurteil zur Zulässigkeit von Abschalteinrichtungen verkündet (Rechtssache C-693/18). Die Luxemburger machten es deutlich: Ein Hersteller darf keine Abschalteinrichtung einbauen, die im Typgenehmigungsverfahren im Gegensatz zum Realbetrieb systematisch die Leistung des Systems zur Kontrolle der Emissionen verbessert. Auch die Verminderung von Verschleiß oder Verschmutzung des Motors könne eine solche Abschalteinrichtung nicht rechtfertigen. Fünf Jahre nach Bekanntwerden des Dieselskandals hat der EuGH damit eine umstrittene Abgas-Software von VW für illegal erklärt. Auch den anderen Herstellern hat der EuGH damit klare Grenzen in der Auslegung europarechtlicher Normen aufgezeigt.

Nach der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs haben zahlreiche Anwaltskanzleien in puncto Dieselklagen zum Halali geblasen. Betroffenen werden hohe Schadensersatzsummen in Aussicht gestellt – egal bei welchem Hersteller.

Vor wenigen Tagen hat sich nun der Bundesgerichtshof erstmals zu möglichen Schadensersatzansprüchen von Diesel-Käufern gegen Daimler geäußert.

Wie die deutschen Gerichte mit den europäischen Vorgaben umgehen und ob Betroffene wirklich so leicht ihre Schadensersatzansprüche durchsetzen können, darüber informiert Rechtsanwalt Alexander Sievers in seinem Vortrag auf dem 14. Deutschen Autorechtstag.

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