Autorechtstag-Aktuell 12. März 2019 – Videoaufnahmen im Straßenverkehr: Dashcams, autonome Fahrzeuge und der Datenschutz

AUTORECHTSTAG AKTUELL

12. März 2019

Videoaufnahmen im Straßenverkehr: Dashcams, autonome Fahrzeuge und der Datenschutz

von Prof. Dr. Georg Borges, Universität des Saarlandes

Im Vortrag werden zentrale Rechtsfragen zu Videoaufnahmen im Straßenverkehr erörtert. Gegenstand der aktuellen Diskussion ist vor allem der Betrieb sogenannter Dashcams, deren datenschutzrechtliche Zulässigkeit durch das sogenannte Dashcam-Urteil des BGH von 2017 als für die Praxis teilweise geklärt gilt. Das Urteil erging jedoch auf der Grundlage des alten BDSG. Weiterhin ist die Verwertung von Dashcam-Aufnahmen als Beweismittel im Zivilprozess von Bedeutung, insbesondere bei datenschutzrechtlichen Verstößen.

Die datenschutzrechtliche Zulässigkeit von Videoaufnahmen ist auch bei zahlreichen Formen des automatisierten und insbesondere des hochautomatisierten Fahrens von Bedeutung. Schon heute werden in Automobilen in erheblichem Umfang Videoaufnahmen erzeugt und verarbeitet, das hochautomatisierte Fahren ist ohne diese nicht denkbar. Beim hochautomatisierten Fahren bleibt es nicht bei der Datenverarbeitung im Auto, vielmehr werden Aufnahmen auch an den Hersteller der Fahrzeuge oder an Dritte übertragen und von diesen für unterschiedliche Zwecke verwendet.

Sowohl bei Dashcams als auch beim automatisierten und hochautomatisierten Fahren sind grundlegende datenschutzrechtliche Fragen angesprochen: Liegen personenbezogene Daten vor? Handelt es sich um eine Verarbeitung personenbezogener Daten des Fahrers? Sind die Aufnahmen nach der DSGVO gerechtfertigt, und welche Bedeutung kommt dem § 4 BDSG n.F. zu? Bestehen Informationspflichten nach der DSGVO, und wie sind diese ggf. zu erfüllen?

Zu diesen Fragen sowie zum Beweisverwertungsverbot wird der Meinungsstand dargestellt und werden Antworten versucht.

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