Autorechtstag-Aktuell – Das Programm des 13. Deutschen Autorechtstag steht!

29. Oktober 2019

Der Deutsche Autorechtstag hat sich längst als herausragende Veranstaltung auf dem Gebiet des deutschen und europäischen Autorechts etabliert. Die Teilnehmer der inzwischen bereits 13. Ausgabe dürfen sich erneut auf ein umfangreiches Informationsspektrum, ausführliche Praxishinweise sowie brandaktuelle Berichte über Neuerungen in der Rechtsprechung freuen, die stets zu lebhaften und spannenden Diskussionen führen und einen aufschlussreichen Ausblick auf die Zukunft des Autohandels gewähren.

Nicht mehr wegzudenken sind die alljährlichen ausführlichen Updates zur Schadensregulierung nebst dem Versicherungsrecht sowie zum Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitenrecht. Überblicke über Gesetzgebung und relevante Rechtsprechung dürfen selbstverständlich auch diesmal nicht fehlen und rüsten ART-Teilnehmer mit dem notwendigen Praxiswissen aus.

Die Autobranche befindet sich derzeit nach vielfacher Meinung im Umbruch. Einer intensiven Betrachtung unterzogen werden daher neue Vertriebs- und Servicepraktiken und deren rechtliche Auswirkungen. In einer sich diesem Themenkomplex widmenden Podiumsdiskussion erhalten die Referenten Gelegenheit, Einzelfragen zu vertiefen und sich insbesondere der Vereinbarkeit mit der Kfz-GVO zu widmen.

Für allseitige Verunsicherung hat außerdem die im vergangenen Jahr erfolgte Umstellung der Kfz-Steuerberechnung nach dem WLTP-Verfahren gesorgt. Die herbeigesehnte und längst überfällige Umsetzung entsprechender Neuregelungen der Pkw-EnVKV rückt daher erneut in den Fokus des Autorechtstags.

Ob Fahrspaß oder als Wertanlage: Oldtimer sind gefragter denn je. Gleichzeitig steigt die Zahl der Fälschungen von Fahrzeugidentitäten. Wie dies kauf-, straf- und zulassungsrechtlich zu werten ist, erfahren die Teilnehmer vom Oldtimer-Spezialist. Außerdem werden der Umgang mit häufig zu beobachtenden Fehlmessungen bei Geschwindigkeitskontrollen erörtert und entscheidende Haftungsfragen in Zusammenhang mit dem Mischverkehr aufgezeigt und gelöst.

Wie gewohnt nimmt der Bundesgerichtshof einen wichtigen Platz im Programm des Autorechtstags ein. Erneut wird aus berufenem Munde über die aktuelle Rechtsprechung des VI. Zivilsenats zum Verkehrsrecht wie auch die aktuellen Entscheidungen des BGH zum Kauf- und Leasingrecht informiert.

Den Teilnehmern erhalten anschließend einen Überblick darüber, wer das jeweilige Risiko im Falle des Verkaufs sowie der Vermittlung trägt. In einem diesbezüglichen Streitgespräch erfolgt ein lebhafter Meinungsaustausch darüber, ob die Vermittlung den Händler vor den weitreichenden Folgen der Gewährleistungspflicht schützen kann und wer das Kostenrisiko trägt.

Nationale und internationale Rechtsprechung zum Kaufrecht sowie die im vergangenen Jahr bereits auf Begeisterung gestoßene Rechtsprechungsübersicht zur Dieselkrise runden den zweiten Veranstaltungstag ab.

Das alles wird von hochkarätigen Referenten in geschichtsträchtiger und imposanter Umgebung präsentiert (in alphabetischer Reihenfolge):

Dr. Thomas Almeroth, Rechtsanwalt, Geschäftsführer VDIK; Wolfgang Ball, Vors. Ri. am Bundesgerichtshof a.D.; Marco Belfanti, Präsident EAIVT; Rechtsanwalt Ulrich Dilchert, Geschäftsführer ZDK; Dr. Christoph Eggert, Vors. Ri. am OLG Düsseldorf a.D.; Andreas Engelbrecht, Fachanwalt für Verkehrsrecht, Düsseldorf; Prof. Dr. Florian Faust, Bucerius Law School, Hamburg; Marcus Gülpen, Fachanwalt für Verkehrsrecht, Berlin; Rechtsanwalt Klaus Heimgärtner, ADAC; Ansgar Klein, Vorstand BVfK; Dr. Götz Knoop, Rechtsanwalt, Lippstadt; Thomas Offenloch, Richter beim VI. Zivilsenat des BGH; Dr. Matthias Quarch, Vors. Ri. beim LG Aachen; Dr. Kurt Reinking, Rechtsanwalt, Bergisch Gladbach; Usama Sabbagh, Rechtsanwalt, Köln; Prof. Dr. Paul Schrader, Universität Bielefeld; Rechtsanwalt Alexander Sievers, ADAC; Prof. Dr. Ansgar Staudinger, Universität Bielefeld; Dipl.-Kffr. Antje Woltermann, Geschäftsführerin.

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