Das neue Gewährleistungsrecht: Unbekannt, unerforscht, unterschätzt, verkannt, fehlinterpretiert und ignoriert!

Der 15. Deutsche Autorechtstag sorgt für Klärung!

In weniger als einem Monat steht der 15. Deutsche Autorechtstag am 21. und 22. März 2022 auf der Tagesordnung, exakt zwei Tage nach Lockerung der coronabedingten Einschränkungen. Wie stets bietet die Veranstaltung ein breit gefächertes Spektrum brandaktueller und eminent wichtiger Themen für die Praxis. Dies gilt allemal für das am 1. Januar 2022 in Kraft getretene „neue Gewährleistungsrecht“, das an Tag 1 des Autorechtstages im Fokus der Betrachtung steht. Die strengen gesetzlichen Vorgaben zum Gewährleistungsrecht und zu den Regelungen in Bezug auf digitale Produkte sind weitgehend unbekannt sowie unerforscht und werden in ihren Auswirkungen auf das Kaufrecht und dort speziell auf den Autokauf aber auch in Bezug auf das Kfz-, Miet-, Leasing- und Reparaturrecht verkannt, unterschätzt, fehlinterpretiert oder schlichtweg ignoriert.

Alle Verträge zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher, die unter Nichtbeachtung der neuen Gesetzeslage geschlossen werden, sind mit dem Risiko des Scheiterns behaftet. Dessen sind sich viele Unternehmer nicht bewusst. Wie es scheint, ist das neue Gewährleistungsrecht in seiner ganzen Tragweite ebenso wenig bei Verbrauchervertretern angekommen. Bei der Umsetzung des neuen Gewährleistungsrechts in der Praxis zeigt sich, dass der Teufel im Detail steckt. Um den gesetzlichen Anforderungen zu genügen, ist nicht nur eine detaillierte Gesetzeskenntnis erforderlich, sondern auch jede Menge an Papier. Der bürokratische Mehraufwand belastet den Handel erheblich und – so erste Praxiserfahrungen – verschreckt so manchen Verbraucher. Der Deutsche Autorechtstag kann für dieses Schwerpunktthema, das auch die Grundlage für die Podiumsdiskussion bildet, mit den Professoren Faust und Lorenz zwei absolute Koryphäen aufbieten, die als Hochschullehrer und Kommentatoren das Rechtsbewusstsein maßgeblich prägen.

An Tag 2 des Deutschen Autorechtstages geht es nicht weniger spannend zur Sache. Referentin und Referenten richten diesmal den Blick auf die europäische und nationale Rechtsprechung. In Deutschland sind die Gerichte vor allem mit der Aufarbeitung der Dieselkrise befasst. Der BGH musste sogar einen zusätzlichen Senat etablieren, um die Vielzahl der damit zusammenhängenden deliktischen Haftungsfälle abzuarbeiten. Seither sprudeln – gleichsam wie aus einer Quelle – höchstrichterliche Urteile zu allerlei Sachverhaltsvarianten mit manchmal überraschenden Ergebnissen und Wendungen. Die bereits zum jetzigen Zeitpunkt kaum zu überblickende und einzuordnende Urteilsvielfalt zum Deliktsrecht (z.B. Verjährung, kleiner und großer Schadensersatz, Vorteilsausgleich usw.) führt zu einer erfreulichen Bereicherung und Fortentwicklung des Rechts der unerlaubten Handlung, ohne dessen Kenntnis die mit Haftungsfragen befasste Juristenzunft auf verlorenem Posten steht.

Diese und weitere aus der Agenda des 15. Deutschen Autorechtstages ersichtlichen Themen sind für Deutschlands Fachjuristen im Autorecht Grund genug, an dieser Präsenzveranstaltung des Deutschen Autorechtstages auf dem herrlich gelegenen Petersberg teilzunehmen.

Pressekontakt und Interviewanfragen an: presse@autorechtstag.de

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