Corona-Information der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Autorechtstag

Die Arbeitsgemeinschaft Deutscher Autorechtstag hat am 11. August 2020 ihren Beschluss zur Durchführung der Präsenzveranstaltung auf dem Bonner Petersberg bekräftigt und angekündigt, die Tagung mit großer Sorgfalt auch über geltende Hygieneschutzverordnung hinweg vorzubereiten und durchzuführen. Lesen Sie hierzu die > Mitteilung des Vorstands des Deutschen Autorechtstags.

Zur Bewältigung dieser anspruchsvollen Aufgabe wurden einige Informationen zur Corona-Problematik zusammengestellt und in Bezug auf die zu ergreifenden Sicherheitsvorkehrungen ausgewertet:

Umgebung / Luftqualität: Das Robert Koch-Institut (RKI) warnt, bei längerem Aufenthalt in kleinen, schlecht oder nicht belüfteten Räumen könne sich die Wahrscheinlichkeit einer Übertragung durch Aerosole auch über eine größere Distanz als zwei Meter erhöhen. An der frischen Luft ist Corona fast kein Problem. Quelle: Lungenärzte im Netz

Regelmäßiges Lüften senkt ein mögliches Ansteckungsrisiko. Außerdem fördert Lüften ein gutes Raumklima und verhindert durch die größere Luftfeuchtigkeit das Austrocknen der Mund- und Nasenschleimhäute, die zur Abwehr vor Krankheitserregern wichtig sind. Daher sollte die Luftfeuchtigkeit nicht unter 40 Prozent liegen. Quelle: MDR

Die Corona-Warn-App: Die Corona-Warn-App hilft uns festzustellen, ob wir in Kontakt mit einer infizierten Person geraten sind und daraus ein Ansteckungsrisiko entstehen kann. So können wir Infektionsketten schneller unterbrechen. Die App ist ein Angebot der Bundesregierung. Download und Nutzung der App sind vollkommen freiwillig. Sie ist kostenlos im App Store und bei Google Play zum Download erhältlich. Quelle: Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

NRW-speziell: Landesspezifische Regeln, Maßnahmen, Verordnungen und Tipps der NRW Landesregierung, die auch für den Deutschen Autorechtstag gelten: Landesregierung NRW

Hygienekonzept des Veranstaltungshotels und der Veranstalter:

  • Teilnehmerzahl: Das Grandhotel Steigenberger darf nach aktuell geltender Vorschrift Tagungen von bis zu 300 Teilnehmern durchführen. Der Deutsche Autorechtstag 2020 wird auf eine maximale Zahl von 120 Personen begrenzt.

  • Maskenpflicht: Diese gilt nur dann, wenn man sich innerhalb des Hotels bewegt und nicht im Bankettsaal zur Teilnahme an der Tagung, sowie in der Rotunde zur Einnahme der Mahlzeiten Platz genommen hat. Masken können zum Selbstkostenpreis am Empfangstisch von jedem Teilnehmer erworben werden.

  • Abstandsregeln: Bei der Bestuhlung und der Anordnung der Tische werden die geltenden Abstandsregeln eingehalten, nach Möglichkeit übertroffen. Zur Vermeidung möglicher späterer Quarantänemaßnahmen* wird ein Sitzplan erstellt werden. Nachdem zunächst eine freie Platzwahl möglich ist, ist man dann später angehalten, die ursprünglich gewählten Plätze wieder einzunehmen. Die Mitarbeiter des Autorechtstags-Teams ordnen dann die Namen der Teilnehmenden dem Sitzplan zu. So ist gewährleistet, dass die Zahl möglicher relevanter Kontakte auf ein Minimum beschränkt wird.

  • Technik: Ton- und Bildtechnik werden den besonderen Umständen angepasst. Es werden im hinteren Teil des Bankettsaals zusätzliche Monitore zur Übertragung der Referenten-Präsentationen installiert.

  • Hygiene: Handdesinfektionsspender stehen an vielen Stellen bereit. Die Mikrofone werden nach jedem Referenten desinfiziert und mit neuen Schutzfolien abgedeckt.

  • Raumgrößen: Die Größe des Tagungsraums beträgt 451 qm, die der Rotunde 463 qm.  Die Pausen werden nicht wie früher im s.g. Defilee, sondern ebenfalls in der großen und weitläufigen Rotunde verbracht, wo der Sicherheitsabstand eingehalten werden kann.

  • Belüftung: Alle Räume verfügen über eine permanent eingeschaltete Lüftungsanlage. In regelmäßigen Abständen finden Lüftungspausen statt. Die Teilnehmer sind dann angehalten, lose Blätter vor dem Wegfliegen zu sichern.

  • Shuttleservice: Die Fahrzeuge werden regelmäßig nach jeder Fahrt desinfiziert. Wenn nicht ausdrücklich anders gewünscht, wird nur eine Person im größtmöglichen Abstand zum Fahrer chauffiert. Eine Ausnahme bietet die hier der VW-Bus: Hier können zwei Personen chauffiert werden.
* Eine Quarantäne wird durch das Gesundheitsamt i.d.R. angeordnet, wenn jemand mindestens 15 Minuten engen Kontakt (gesprochen hat, angehustet oder angeniest worden ist) zu einem laborbestätigten COVID-19-Patienten hatte, während dieser ansteckend gewesen ist. Quelle: Infektionsschutz.de/Quarantäne