Folgen des erweiterten Verbraucherrechts für den Autokauf

Dr. Kurt Reinking, Rechtsanwalt

22. Juni 2021

Die Umsetzung der EU-Richtlinien zum Warenhandel, zu digitalen Produkten und zur Stärkung des Verbraucherschutzes in nationales Recht steht unmittelbar bevor.

Das Thema steht auf der Agenda von Tag 1 des Autorechtstages. Kein sonderlich aufregender Programmpunkt, könnte man aufgrund des Arbeitstitels vermuten. Doch dieser Eindruck täuscht gewaltig.

Durch die Umsetzung der Richtlinien wird das bestehende Verbraucherrecht derart tiefgreifend erweitert und verändert, dass bereits von einer Schuldrechtsreform II die Rede ist. Auf den Handel kommen erhebliche Belastungen und Risiken zu.

Die Umstellung auf die neue Gesetzeslage, die zahlreiche Haftungsfallen in sich birgt, erfordert einen enormen bürokratischen Aufwand. Neu- und Gebrauchtwagenhandel sind allemal betroffen, da auch in diesen Bereichen die digitale Welt längst Einzug gehalten hat und in zunehmenden Maße Geschäfte im Fernabsatz und außerhalb von Geschäftsräumen abgeschlossen werden.

All diesen sich konkret abzeichnenden Problemfeldern wird sich der kommende Autorechtstag stellen und der Diskussion einen angemessenen Zeitrahmen zur Verfügung stellen. Kurz und bündig:

Das Thema ist ein „Must-have“ für jeden Juristen.

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