Bundestag beschließt neues Gewährleistungsrecht zum 1. Januar 2022
Autohandel steht vor großen Herausforderungen
Autorechtstag diskutiert neue Fragen und mögliche Antworten
Bonn, 14. Juli 2021
Der Gesetzgeber hat das Verbraucherrecht ab dem 1.1.2022 bzw. 28.5.2022 in wichtigen Punkten geändert. Die Auswirkungen auf den Neu- und Gebrauchtwagenhandel insbesondere bei Sachmängelhaftung, Beweislastumkehr und Aktualisierung der digitalen Fahrzeugelemente erfordern besonders in den Bereichen Werbung und Kaufvertrag grundlegende Änderungen.
In der Nacht vom 24.06. auf den 25.06.2021 hat der Deutsche Bundestag innerhalb weniger Minuten die Umsetzung der EU-Richtlinie zur Regelung des Verkaufs von Sachen mit digitalen Elementen und anderer Aspekte des Kaufvertrags („Warenkaufrichtlinie“) verabschiedet.
Möglicherweise lag es auch an der Formulierung des Tagesordnungspunktes (Verkauf von Sachen mit digitalen Elementen), dass die folgenreichen Konsequenzen dieser bereits vielfach als „Schuldrechtsreform II“ bezeichneten Gesetzesnovelle noch nicht ins Bewusstsein der betroffenen Kreise gelangt ist.
Dabei sind die rechtlichen Folgen tiefgreifend, denn sie beginnen bei der Neudefinition des Sachmangels und reichen über strengere Beweislast- und Verjährungsregeln hin zu enorm gesteigerten formellen Anforderungen. Der Autohandel befürchtet nicht nur stark steigende Kosten und einen weiter steigenden bürokratischen Aufwand. Er klagt auch über Unsicherheit in Folge einer Vielzahl neuer offener Fragen, die vermutlich überwiegend in aufwändigen Gerichtsverfahren geklärt werden müssen. Verbraucher haben allen Grund zur Freude, müssen sich aber darüber im Klaren sein, dass die Stärkung ihrer Rechte nicht zum Nulltarif zu haben ist. Die Befürchtung des Autohandels, dass die Gesetzesänderungen zu erheblichen Kostensteigerungen führen werden, ist daher nicht von der Hand zu weisen.
Der Deutsche Autorechtstag wird dem Themenkomplex mit drei hochkarätigen Referaten und einer anschließenden Podiumsdiskussion ein besonderes Augenmerk widmen, einen wichtigen Beitrag zur Information über die Änderungen im Kaufrecht leisten und versuchen, erste Antworten auf die Vielzahl offener Fragen zu finden.
Wie gewohnt wird es beim Autorechtstag zudem um viele weitere hochaktuelle und brennende Themen, wie die nicht enden wollende Dieselkrise, den Widerrufsjoker, die Schadensregulierung im Versicherungsrecht, die Neuigkeiten im Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitenrecht, Legal Tech bei der Parkraumbewirtschaftung und vieles mehr gehen.
Der Deutsche Autorechtstag wird gemeinsam vom ADAC, dem BVfK und dem ZDK veranstaltet und von Prof. Dr. Ansgar Staudinger, Rechtsanwalt Dr. Kurt Reinking und dem Vorsitzenden Richter am VIII. Zivilsenat des BGH a.D. Wolfgang Ball geleitet.
Die Präsenzveranstaltung findet am 30. und 31 August 2021 auf dem Petersberg bei Bonn statt.