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WLTP – Neuer Prüfzyklus und seine wettbewerbsrechtlichen Folgen speziell für die Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung

Ulrich Dilchert, Rechtsanwalt, Geschäftsführer ZDK

23. Februar 2021

Kraftstoff ist ein teures Gut und beeinflusst die Unterhaltskosten eines Fahrzeugs nicht unerheblich. Insoweit wird auch beim Kauf eines Fahrzeugs dem Kraftstoffverbrauch nicht unerhebliche Bedeutung beigemessen. Verbraucherschützer hatten jedoch in der Vergangenheit immer wieder beklagt, dass die tatsächlichen Verbräuche eines Fahrzeugs im Alltagsbetrieb zum Teil erheblich von den von den Fahrzeugherstellern angegebenen Verbrauchswerten abweichen.

Der Kraftstoffverbrauch wird durch ein europaeinheitliches Mess- und Prüfverfahren ermittelt. Seit 1992 galt der so genannte NEFZ-Prüfzyklus, der eine reine Laborprüfung war. Zum 01.09.2017 wurde er durch den WLTP-Prüfzyklus abgelöst. Das bedeutete, dass eine Typgenehmigung nach dem 01.09.2017 nur noch erteilt werden konnte, sofern das Fahrzeug nach dem WLTP-Reglement geprüft wurde. Ab dem 01.09.2018 mussten alle Neufahrzeuge nach dem WLTP-Reglement geprüft werden, um eine Zulassung zu erhalten.

Die Einführung des WLTP hat allerdings auch Auswirkungen auf die Pkw-EnVKV. Auch diese muss dort geändert werden, wo es um die Angaben von Verbrauchs- und Emissionswerten geht. Konkret betroffen sind die Regelungen zum Label, zum Aushang, zum Leitfaden aber auch zur Werbung.

Mittlerweile sind nahezu alle auf dem deutschen Markt angebotenen Neuwagen WLTP-geprüft. Eine Umrechnung von NEFZ-Werten in WLTP-Werte ist nicht mehr möglich. Spätesten für in 2021 neu homologierte Fahrzeuge, die auf den Markt kommen, gibt es keine WLTP-Werte mehr.

Was muss geschehen? Bitter notwendig ist eine neue Pkw-EnVKV. Notwendig ist eigentlich auch eine Überarbeitung der der Pkw-EnVKV zugrundeliegenden EU-Richtlinie 1999/94/EG.

Was ist geschehen? Die EU-Kommission hat mit ihrem Dokument (EU) 2017/948 vom 31.05.2017 Empfehlungen an die Nationalstaaten formuliert, wie der WLTP in die nationalen Kennzeichnungsverordnungen gemäß der Richtlinie 1999/94/EG eingeführt und umgesetzt werden sollte. Eine ähnliche Empfehlung hat das Deutsche Bundeswirtschaftsministerium am 29.12.2020 herausgegeben.

Die Hoffnung stirbt zuletzt! Wir hoffen, die neuen Überlegungen des Bundeswirtschaftsministeriums zur neuen Pkw-EnVKV zusammen diskutieren zu können. Die Zeit wäre reif dafür – die Notwendigkeit groß!

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